Weinleseregatta Absegeln Saisonende

21. September 2019
09:00 – 23:00 Uhr

Ort: 7071 Rust Ruster Bucht 7

RUSTER WEINLESE - REGATTA
Veranstaltungsdatum: Samstag, 21. September 2019
Veranstalter: Segelclub Rust - Clubregatta
Revier: Vor Rust am Neusiedler See
AUSSCHREIBUNG OeSV EDV Nummer 8474

Meldeschluss um 10:00 Uhr

1. Regeln:
Es wird gesegelt nach den Wettfahrtregeln Segeln (WRS) 2017 – 2020.
Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung 2019 des OeSV und die allgemeinen Segelanweisungen des OeSV für Yardstickregatten 2019, die Bekanntmachungen und ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters sowie diese Ausschreibung.
Der Vermerk [DP] in einer Regel der Ausschreibung. bedeutet, dass die Strafe für einen Verstoß gegen diese Regel, im Ermessen des Protestkomitees, geringer als eine Disqualifikation sein kann.
Sollten die Klassenbestimmungen nicht höherwertiges vorschreiben, so gilt ISO-Norm 12402-5 (oder gleichwertig) als Mindestanforderung für persönliche Auftriebsmittel.
Es gelten die Bestimmungen der Anti-Doping-Regelungen von World Sailing und des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007. Wegen Dopings suspendierte oder gesperrte Sportlerinnen und Sportler sowie Betreuungspersonen sind nicht zur Regattateilnahme zugelassen.

2. Werbung: Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. [DP]

3. Teilnahmeberechtigung und Meldung: Offen für Boote der Mitglieder des SCR sowie für Boote von Gästen. Die Boote müssen gegen Haftpflichtschäden (Mindestdeckung Euro 1,500.000) versichert sein. Alle Steuerleute müssen Mitglied eines Verbandsvereines, Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von World Sailing anerkannten nationalen Verbandes sein. Teilnehmende Boote melden, indem sie das ausgefüllte Meldeformular zusammen mit der gefordertenMeldegebühr spätestens bei Registrierung zwischen 09:30 Uhr und 10:00 Uhr am Samstag, 21. September 2019 im Regattabüro abgeben. Ein Boot ist nur dann teilnahmeberechtigt, wenn es die Registrierung abgeschlossen sowie alle Crewmitglieder den Haftungsausschluss (Haftung, Bilder, Daten) unterschrieben haben. Es gilt eine Mindestnennung von sieben Booten bei Meldeschluss um 10:00 Uhr. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, kann die Regatta abgesagt werden.

4. Meldegebühr: Euro 15,-- zuzüglich Euro 5,-- pro Mannschaftsmitglied in bar bei der Registrierung. Die Abgabe der Meldung verpflichtet in jedem Fall zur Zahlung des Meldegeldes.

5. Registrierung: Am Samstag, 21. September 2019 zwischen 09:30 Uhr und 10:00 Uhr im SCR Clubhaus/Regattabüro. OeSV-Mitgliedskarten sind vorzulegen, der Versicherungsnachweis ist bereit zu halten und das ausgefüllte Meldeformular (liegt ab 09:00 Uhr auf) ist von den Steuerleuten und deren Crew persönlich zu unterschreiben. 6. Start zur 1. Wettfahrt: Samstag, 21. September 2019, 12:00 Uhr.

7.: Punkt 7 entfällt.

8. Segelanweisungen: Die allgemeinen Segelanweisungen des OeSV für Yardstickregatten 2019 sowie die Bekanntmachungen und ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters sind an der Tafel für Bekanntmachungen angeschlagen.

9. Bahnen: Der zu segelnde Kurs wird in den ergänzenden Segelanweisungen des Veranstalters beschrieben.

10.: Punkt 10 entfällt.

11. Wertung: Die einzelnen Wettfahrten werden nach den Yardstickzahlen des LSV-Burgenland berechnet. Es sind 2 Wettfahrten geplant, wovon 1 Wettfahrt bei entsprechender Wetterlage auch als Langstrecken-Wettfahrtabgehalten werden kann. Sollte nicht mindestens 1 Wettfahrt gewertet werden können, werden die Preise nicht vergeben. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A)

12. Betreuerboote: Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet. [DP]

13.: Punkt 13 entfällt.

14. Funkverkehr: Außer im Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt weder Sprachmitteilungen noch Daten senden noch Sprachmitteilungen oder Daten empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen.

15. Preise: Pokale oder sonstige Trophäen für die ersten drei Plätze sowie Erinnerungsurkunden für alle Teilnehmer.

16. Haftung, Bilder, Daten: Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2017-2020, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Artund Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen. Aufnahmen in Bild und Ton Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen. Minderjährige Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben. Sonstiges Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für Rust örtlich und sachlich zuständige Gericht. 17. Versicherung: Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens € 1.500.000,- pro Schadensfall oder dem Äquivalent davon haben.

18. Weitere Informationen/Programm: Weitere Informationen sind erhältlich bei der Wettfahrtleitung des Segelclubs Rust, E-Mail: johann.steiner02@polizei.gv.at oder christine.rozhon@chello.at. Begrüßung/Steuermannbesprechung nach Meldeschluss um 10:00 Uhr. Im Anschluss an die Regatta ist die Siegerehrung und ein Segleressen im Clubhaus vorgesehen.

C/o Obmann Kurt Schweiger, 8605 Kapfenberg, Rathausgasse 3
Tel.: 0664 401 86 57 E-Mail: office@klaviere-schweiger.at
Homepage: www.segelclub-rust.com ZVR: 359470221

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.